Liefer- und Zahlungsbedingungen
Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Auftragsausführung
Aufträge werden so schnell wie möglich ausgeführt. Mit Rücksicht auf den durch unsere behinderten Mitarbeiter bedingten Fertigungsablauf bitten wir um Verständnis, wenn wir einen gewünschten Liefertermin in der Lieferbestätigung ausnahmsweise verlängern müssen. Bestätigte Liefertermine werden eingehalten. Teillieferungen innerhalb der vereinbarten Lieferfrist sind zulässig.
Lieferungen
Lieferungen erfolgen ab Werkstatt, sofern nichts anderes vereinbart worden ist.
Transportschäden
Bitte verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung (Tatbestandaufnahme) durch den Anlieferer und verständigen Sie uns sofort.
Zahlungen
Innerhalb von 14 Tagen netto, ohne Abzug von Skonto, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist.
Ausgleichsabgabe
Die Winterhuder Werkstätten sind eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen nach § 142 Sozialgesetzbuch IX. Sie können, sofern Sie abgabepflichtig sind, 50 % unserer im Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistung auf die Ausgleichsabgabe nach § 140 Sozialgesetzbuch IX anrechnen.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Winterhuder Werkstätten.
Rückgabe
Sonderanfertigungen können nicht zurückgenommen werden.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Hamburg.
Anerkennung
Bei der Auftragsvergabe an uns gelten die vorgenannten Liefer- und Zahlungsbedingungen als anerkannt.
